Französische Steuer auf Privatjetflüge

Das Reisen mit dem Privatjet bietet außergewöhnliche Flexibilität und Effizienz, doch die überarbeitete französische Abflugsteuer für Privatjets ist nun in Kraft getreten und hat die Kosten für Flüge aus dem Land erheblich erhöht.
Seit dem 1. März 2025 unterliegen alle Passagiere von Privatjets, die von französischen Flughäfen abfliegen, einer gestaffelten Gebührenstruktur, wobei die Gebühren je nach Flugzeugtyp und Flugstrecke bis zu 2.100 € pro Passagier betragen können.
Dies stellt eine erhebliche Abkehr von der bisherigen Pauschalgebühr von 20 € pro Passagier dar und führt ein System ein, bei dem die Abgabe sowohl von der Flugzeugkategorie als auch von der Streckenlänge abhängt.
In diesem Leitfaden erläutern wir, wie die französische Steuer auf Privatjets derzeit funktioniert, wovon die endgültigen Kosten abhängen und wie sich dies auf die Abflüge von Privatflugzeugen in ganz Frankreich auswirkt.
Kategorien für die französische Privatjet-Steuer
Die Steuer wird pro Passagier erhoben und richtet sich nach der Flugstrecke und dem Flugzeugtyp. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die derzeitige Staffelung:
Wie die französische Steuer auf Privatjets angewendet wird
Die Steuer gilt für alle nicht im Linienverkehr durchgeführten gewerblichen Luftverkehrsdienste, die von Frankreich aus starten, einschließlich Privatjet-Charterflüge und gewerblich betriebene Hubschrauberflüge.
Sie wird pro Passagier erhoben und gilt sowohl für reguläre Charterflüge als auch für Leerflüge, die von französischen Flughäfen starten. Flüge, die außerhalb eines kommerziellen Kontexts durchgeführt werden, fallen nicht unter diese Steuerregelung.
Grundlage für die Entfernungsberechnung
Die Flugentfernung wird vom Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle (CDG) aus berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Abflughafen. Das bedeutet, dass die Einstufung für alle französischen Flughäfen einheitlich ist.
So wird beispielsweise ein Flug von Frankreich nach New York auf der Grundlage einer ungefähren Entfernung von 5.800 km ab CDG berechnet. Daher fallen selbst Abflüge von Flughäfen im Westen Frankreichs wie Brest Bretagne oder Rennes–Saint-Jacques weiterhin in die Langstreckenklasse.
Inlandsflüge
Für Inlandsflüge innerhalb Frankreichs wird eine Pauschalgebühr von 420 € pro Passagier zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer erhoben.
Ausnahmen
Bestimmte Vorgänge sind von der Steuer befreit, darunter:
- Technische Stopps
- Flüge, die aufgrund von Wetterbedingungen oder technischen Problemen umgeleitet wurden
- Reiner Frachtbetrieb oder reiner Besatzungsbetrieb
Zudem sind Passagiere unter zwei Jahren ebenfalls von der Steuer befreit.
Auswirkungen auf beliebte Routen
Die Einführung der überarbeiteten Steuerstruktur hat sich deutlich auf die Preise für Privatjet-Charterflüge in ganz Europa ausgewirkt. Da Paris-Le Bourget als wichtigster Knotenpunkt für die Geschäftsluftfahrt auf dem Kontinent gilt, unterliegt ein erheblicher Teil des europäischen Privatjet-Verkehrs nun deutlich höheren Passagiersteuern.
Beispielsweise müsste eine vierköpfige Gruppe, die von Paris nach Nizza reist – eine der verkehrsreichsten Strecken der privaten Luftfahrt in Europa –, nun eine Passagiersteuer in Höhe von 1.680 € (420 € pro Passagier) zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer entrichten.
Ein Privatjetflug nach New York mit 10 Passagieren würde hingegen zusätzliche Passagiersteuern in Höhe von 21.000 € verursachen (2.100 € pro Passagier). In der Praxis kann dies die Gesamtkosten eines Charterflugs erheblich erhöhen, wobei die Preise für einen einfachen Flug von Paris nach New York in der Regel bei etwa 60.000 € beginnen.
Von der Steuer betroffene Flughäfen
Die geänderte Steuer gilt für alle Abflüge von Privatjets von französischen Flughäfen, wobei die Auswirkungen an den wichtigsten Drehkreuzen der Geschäftsfliegerei des Landes am deutlichsten zu spüren sind:
- Flughafen Paris–Le Bourget
- Flughafen Nizza Côte d’Azur
- Flughafen Cannes–Mandelieu
- Flughafen La Môle – Saint-Tropez
- Flughafen Lyon–Bron
- Flughafen Bordeaux–Mérignac
- Flughafen Grenoble Alpes–Isère
- Flughafen Chambéry

Wie die Betreiber darauf reagieren
Die überarbeitete Steuerstruktur wirkt sich bereits auf die Preisgestaltung, die Flugzeugauswahl und die Routenplanung im gesamten Bereich der privaten Luftfahrt aus. Bei kürzeren europäischen Flügen ab Frankreich machen die zusätzlichen Passagiergebühren mittlerweile einen wesentlich größeren Anteil an den gesamten Charterkosten aus, insbesondere bei leichten und mittelgroßen Flugzeugen.
Infolgedessen ziehen einige Fluggesellschaften und Reisende für bestimmte Flugstrecken zunehmend alternative Abflughäfen außerhalb Frankreichs in Betracht, während andere ihre Flugzeugauswahl anpassen, um die Wirtschaftlichkeit der Reisen insgesamt besser zu steuern.
Trotz der gestiegenen Kosten ist die Nachfrage nach Privatjetflügen von großen französischen Drehkreuzen wie Paris Le Bourget und Nizza nach wie vor groß, insbesondere auf stark frequentierten Geschäfts- und Urlaubsstrecken.
Mit Global Charter die französische Steuer auf Privatjets meistern
Die überarbeitete Abflugsteuer für Privatjets in Frankreich hat sowohl für Betreiber als auch für Reisende neue Kosten und Planungsaspekte mit sich gebracht. Bei Global Charter unterstützen wir unsere Kunden weiterhin mit maßgeschneiderten Routenplanungen, der Auswahl geeigneter Flugzeuge und der operativen Planung in ganz Frankreich und Europa.
Ganz gleich, ob es um Abflüge von Paris-Le Bourget, der französischen Riviera oder anderen regionalen Flughäfen geht – unser Team arbeitet eng mit den Kunden zusammen, um auf der Grundlage der Reiseroute, des Flugzeugtyps und der allgemeinen Reiseanforderungen die effizientesten Lösungen zu ermitteln.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Steuer auf Ihre bevorstehende Reise auswirken könnte, bietet Ihnen unser Team eine auf Ihren individuellen Reiseplan zugeschnittene Beratung an – wenden Sie sich einfach an unser Team.