Steuerleitfaden für Privatjet-Charter

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Steuerleitfaden für Privatjet-Charter

Das Chartern eines Privatjets wird häufig mit Luxus und Komfort in Verbindung gebracht, aber es ist wichtig, die damit verbundenen steuerlichen Aspekte zu verstehen. Diese Steuern können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein und wirken sich somit auch auf die Gesamtkosten Ihrer Reise aus. Dieser Artikel hilft Ihnen, mehr über die Steuern für Privatjet-Charterflüge in verschiedenen Ländern zu erfahren.

Vereinigte Staaten: Bundesverbrauchssteuer (FET)

Der Steuersatz für Passagier- und Frachttransporte bleibt 2024 bei 7,5 % bzw. 6,25 %; die Gebühr für Inlandsflüge wurde jedoch von 4,80 USD auf 5,00 USD erhöht, die internationale Kopfsteuer von 21,10 USD auf 22,20 USD und die Kopfsteuer für Alaska und Hawaii von 10,60 USD auf 11,10 USD.

Diese Art von Steuer gilt für alle US-Charterflüge sowie für Flüge, die in den oder aus den ausgewiesenen Ländern kommen. Darüber hinaus werden Flüge nach Mexiko und Kanada, die weniger als 200 Meilen von der Grenze entfernt sind, weiterhin von den USA besteuert. Bestimmte Steuern und Abgaben gelten nicht für US-Territorien oder karibische Staaten.

Staatliche Steuern

Zusätzlich zu den Bundessteuern erheben zahlreiche Bundesstaaten eigene Steuern auf Jet-Charterflüge. Dazu können Umsatzsteuern, Nutzungssteuern und andere luftfahrtspezifische Abgaben gehören. Der Steuersatz und die Anwendung dieser Steuern unterscheiden sich je nach Bundesstaat. Daher ist es wichtig, die genauen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesstaates zu überprüfen, in dem Sie Ihr Flugzeug chartern. 

Vereinigtes Königreich: Fluggaststeuer (APD)

Im Vereinigten Königreich gilt für Privatjet-Charterflüge die Fluggaststeuer (Air Passenger Duty, APD). Ab 2024 sind die APD-Preise für Privatflugzeuge deutlich höher als für kommerzielle Flüge, wobei die Preise je nach Entfernung und Art der Dienstleistung variieren. Beispielsweise beträgt die APD für Flüge unter 2.000 Meilen 82 £ pro Person, während für Flüge über 2.000 Meilen eine APD von bis zu 554 £ anfallen kann. Inländische Flüge im Vereinigten Königreich mit kleinen Hubschraubern und Propellerflugzeugen unterliegen in der Regel der Mehrwertsteuer. Größere Privatflugzeuge sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Europäische Union

In der Europäischen Union unterliegen Privatjet-Charterflüge in der Regel der Mehrwertsteuer (MwSt.). Der durchschnittliche Mehrwertsteuersatz variiert je nach EU-Mitgliedstaat und liegt normalerweise zwischen 17 % und 27 %. Während einige europäische Länder zusätzliche Steuern erheben, wie z. B. Flugsicherungsgebühren und Landegebühren, richten sich die erhobenen Beträge nach den Umweltauswirkungen der Flüge. 

Italien

In Italien fällt für das Chartern eines Privatjets eine Mehrwertsteuer von 22 % an, wobei internationale Flüge davon befreit sein können. Hinzu kommt eine Luxussteuer, die sich nach dem Gewicht des Flugzeugs und der Aufenthaltsdauer richtet, sowie verschiedene Flughafengebühren wie Lande-, Park- und Abfertigungsgebühren. Die Luxussteuer wird jedem Passagier für jeden Flugabschnitt berechnet. Die Gebühr pro Passagier beträgt 100 Euro für Strecken unter 100 Kilometern, 100 Euro für Strecken zwischen 100 und 1500 Kilometern und 200 Euro für Flüge über 1500 Kilometern.

Frankreich

In Frankreich unterliegen Privatjet-Charterflüge einer Mehrwertsteuer (MwSt.) von 20 % auf Inlandsflüge. Internationale Flüge können jedoch unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit sein. Zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhebt Frankreich eine Solidaritätssteuer für Passagiere auf alle Abflüge von französischen Flughäfen, wobei Privatjets im Vergleich zu kommerziellen Flügen mit einem höheren Steuersatz belegt werden. Weitere zusätzliche Gebühren sind Flugsicherungsgebühren, Flughafensteuern und mögliche Umweltabgaben, die sich alle auf die Gesamtkosten für das Chartern eines Privatjets in Frankreich auswirken können.

Spanien

In Spanien werden Privatjet-Charterdienste für Inlandsflüge mit einer Mehrwertsteuer von 21 % besteuert. Ähnlich wie in Frankreich können für internationale Flüge Mehrwertsteuerbefreiungen gelten. Neben der Mehrwertsteuer erheben spanische Flughäfen mehrere zusätzliche Kosten, wie Landegebühren, Abfertigungsgebühren und Flugsicherungsgebühren. Diese Gebühren variieren je nach Größe des Flugzeugs und der spezifischen Flugroute und tragen zu den Gesamtkosten eines Privatjet-Charters in Spanien bei.

Schweiz: Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Schweiz erhebt eine Mehrwertsteuer von 7,7 % auf Privatjet-Charterflüge. Wie in der EU können internationale Flüge jedoch von der Mehrwertsteuer befreit werden. Je nach den genutzten Flughäfen können zusätzliche Gebühren wie Flugsicherungsgebühren, Landegebühren und Lärmsteuern anfallen.

 

Kanada: Mehrwertsteuer (GST) und harmonisierte Umsatzsteuer (HST)

Die Vermietung von Privatjets in Kanada unterliegt je nach Provinz entweder der Goods and Services Tax (GST) oder der Harmonised Sales Tax (HST). Der GST-Satz beträgt 5 %, während der HST-Satz in Provinzen wie Ontario und Nova Scotia bis zu 15 % betragen kann.

Bestimmte Provinzen erheben zusätzliche Provinzumsatzsteuern (PST), die stark variieren können. Beispielsweise erhebt British Columbia eine PST von 7 % auf Privatjet-Charterflüge. 

Australien: Mehrwertsteuer (GST)

Australien erhebt eine Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) in Höhe von 10 % auf Privatjet-Charterflüge. Internationale Flüge sind jedoch in der Regel von der GST befreit, d. h. auf Flüge von Australien zu internationalen Zielen wird keine GST erhoben. Australien erhebt außerdem verschiedene Flughafengebühren, Flugsicherungsgebühren und Sicherheitsgebühren, die die Kosten für einen Privatjet-Charterflug erhöhen können.

Brasilien: Mehrwertsteuer (MwSt.) und ICMS

In Brasilien unterliegen Privatjet-Charterflüge der Mehrwertsteuer, die je nach Bundesstaat variiert, aber in der Regel bei etwa 25 % liegt. Zusätzlich fällt die Steuer auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr (ICMS) an, deren Sätze zwischen den Bundesstaaten erheblich variieren können. Brasilien erhebt außerdem verschiedene Flughafengebühren, Flugnavigationsgebühren und möglicherweise Einfuhrzölle auf im Ausland registrierte Flugzeuge.

 

Russland: Mehrwertsteuer (MwSt.)

In Russland unterliegen Privatjet-Charterflüge einem Mehrwertsteuersatz von 20 %. Für internationale Flüge und bestimmte Arten von Flügen gelten Ausnahmeregelungen. Zu den zusätzlichen Kosten können Flugnavigationsgebühren, Landegebühren und Umweltabgaben gehören.

Naher Osten: Mehrwertsteuer (MwSt.)

Länder im Nahen Osten, wie die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien, haben eine Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen eingeführt, darunter auch auf Privatjet-Charterflüge. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in diesen Ländern beträgt 5 %. Internationale Flüge sind jedoch in der Regel mehrwertsteuerfrei, sodass auf diese Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Einige Länder im Nahen Osten erheben möglicherweise auch Ausreisesteuern oder andere luftverkehrsbezogene Gebühren, die je nach Flughafen und Zielort variieren können.

Saudi-Arabien: Mehrwertsteuer (MwSt.) und Luftverkehrsgebühren

In Saudi-Arabien unterliegen Privatjet-Charterdienste einer Mehrwertsteuer von 5 % auf Inlandsflüge. Internationale Flüge sind jedoch in der Regel mehrwertsteuerfrei, d. h., es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Zusätzlich zur Mehrwertsteuer können weitere Gebühren anfallen, darunter Flughafenlandegebühren, Flugsicherungsgebühren, Sicherheitsgebühren und Abflugsteuern. Die konkreten Gebühren variieren je nach Flughafen und Zielort, sodass Charterkunden diese zusätzlichen Kosten bei der Planung ihrer Reise unbedingt berücksichtigen müssen.

Häufig gestellte Fragen zu Steuern für Privatjet-Charter

  • Unterliegen internationale Privatjetflüge denselben Steuern wie Inlandsflüge?
    Internationale Flüge werden steuerlich oft anders behandelt als Inlandsflüge. In den Vereinigten Staaten beispielsweise unterliegen internationale Flüge einer internationalen Kopfsteuer, und in Australien sind internationale Flüge in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit. Informieren Sie sich immer über die spezifischen Vorschriften des Landes, in das Sie fliegen oder aus dem Sie fliegen.
  • Kann ich die Mehrwertsteuer für Privatjet-Charterflüge zu geschäftlichen Zwecken zurückfordern?
    In einigen Ländern, beispielsweise in der Europäischen Union, kann die Mehrwertsteuer für Privatjet-Charterflüge zurückgefordert werden, wenn der Flug zu geschäftlichen Zwecken erfolgt und der Betreiber mehrwertsteuerpflichtig ist. Die genauen Regeln und Bedingungen variieren je nach Land.
  • Gelten in allen US-Bundesstaaten die gleichen Steuersätze für Privatjet-Charterflüge?
    Nein, die Steuersätze für Privatjet-Charterflüge variieren je nach US-Bundesstaat. Einige Bundesstaaten erheben Umsatzsteuern, Nutzungssteuern oder andere luftfahrtspezifische Abgaben. Es ist wichtig, die spezifischen Steuervorschriften des Bundesstaates zu überprüfen, von dem aus Sie Ihren Flug chartern.
  • Gibt es Ausnahmen von diesen Steuern und Gebühren?
    Ausnahmen können unter verschiedenen Umständen gelten, z. B. sind internationale Flüge in Australien von der GST befreit oder es gibt spezifische Ausnahmen für bestimmte Arten von Geschäften in Russland. Die Verfügbarkeit von Ausnahmen hängt von den spezifischen Steuervorschriften des jeweiligen Landes ab.

Vereinfachung der Steuern für Privatjet-Charter mit Global Charter

Das steuerliche Umfeld für Privatjet-Charter ist komplex und variiert stark von Land zu Land. Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihres nächsten Charterflugs unbedingt diese Steuern und Gebühren, um Überraschungen zu vermeiden. Bei Global Charter vereinfachen wir diesen Prozess für Sie. Wir versprechen Ihnen die besten auf dem Markt verfügbaren Preise und bieten drei verschiedene Preismodelle, um Ihren spezifischen Anforderungen gerecht zu werden. Buchen Sie die Privatjet-Charterdienste von Global Charter

Zuletzt aktualisiert:  
19. Februar 2025